Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben die Beziehung zwischen dem Auftraggeber und Urlaubshilfe.ch (nachfolgend Urlaubshilfe genannt). Sie regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung der Dienstleistungen der Tier-, Haus- und Wohnungsbetreuung von Urlaubshilfe und gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, auch wenn diese nicht nochmals explizit vereinbart wurden.

Sorgfaltspflicht

Urlaubshilfe verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen, sowie mit der gebührenden Sorgfalt und Kompetenz zu erfüllen. Die im Domizil des Auftraggebers zu betreuenden Tiere erhalten eine gewissenhafte, tier- und artgerechte Pflege, Nahrung und Fürsorge.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Urlaubshilfe alle Auffälligkeiten, spezielle Behandlungsweisen, Gewohnheiten, benötigte Medikamente usw. vor Betreuungsbeginn mitzuteilen. Sofern Krankheiten beim Tier vorliegen, ist Urlaubshilfe detailliert darüber zu informieren und hinsichtlich speziellen Bedürfnissen in der Betreuung zu instruieren. Das gewohnte Futter sowie das nötige Pflegematerial (Heu, Streu, Katzensand, Medikamente usw.) muss für die ganze Betreuungszeit in ausreichender Menge bereitgestellt werden. Andernfalls werden Futter und benötigtes Material durch Urlaubshilfe beschafft und in Rechnung gestellt. Das Impfbüchlein muss zur Verfügung gestellt werden.

Haftung für Schäden

Urlaubshilfe haftet dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber nur für Schäden, welche durch Urlaubshilfe bzw. ihre Mitarbeiter/innen bei Auftragserfüllung aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind. Dies ausschliesslich im Rahmen der von Urlaubshilfe abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Urlaubshilfe lehnt jede Haftung für das Entlaufen eines Tieres sowie für gesundheitliche Schäden am Tier ab, sofern nicht eine nachweisliche Verletzung der Sorgfaltspflicht seitens Urlaubshilfe vorliegt. Bei auftretender Krankheit oder Verletzungen während der Abwesenheit des Auftraggebers, ist Urlaubshilfe ermächtigt, einen Tierarzt aufzusuchen. Die entsprechenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Kosten für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers.

Verzug des Halters

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Urlaubshilfe unverzüglich zu informieren, wenn er nicht zum vereinbarten Termin zurückkehrt. Kehrt der Auftraggeber nicht spätestens 10 Tage nach dem vereinbarten Termin an seinen Wohnort zurück, ist Urlaubshilfe ermächtigt, das Tier einem anerkannten Tierheim zu übergeben und die Betreuung einzustellen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.

Zahlungsbedingungen

Der laut Vereinbarung festgesetzte Betrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung des Auftrages. Eine allfällige Mahngebühr beträgt CHF 20.–

Annulationskosten

Es werden nur effektiv geleistete Einsätze berechnet, eine Stornierung Ihrer Buchung ist jederzeit kostenlos möglich – egal aus welchen Gründen auch immer.

Schlussbestimmungen

Es gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und subsidiär die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts sowie des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist 8610 Uster ZH, Schweiz.

Uster, Januar 2014